25.10.2025

Winterkirchenregelung St. Georg Pfaffenwiesbach/Friedrichsthal

praktische Umsetzung in unserem Kirchort

Winterkirchenregelung St. Georg Pfaffenwiesbach/Friedrichsthal

Seit dem 26.10.2025 gilt auch für unseren Kirchort St. Georg Pfaffenwiesbach/Friedrichsthal wieder die Winterkirchenregelung; mit Unterbrechungen in der Zeit vom 21.12. bis 31.12. und zum Sternsingergottesdienst am 10.01.2026 ist sie bis zum 27.03.2026 in Kraft. Über die Notwendigkeit und die Unumgänglichkeit der „Winterkirche“ wurde schon 2024/25 hinreichend über die Medien und diverse Pfarreiveranstaltungen informiert; hiermit geben wir Ihnen Informationen über deren praktische Umsetzung in unserem Kirchort in die Hand.

In Pfaffenwiesbach wurde der Saal des Gemeindehauses schon für den Winter 2025/26 als Winterkirchenraum eingerichtet, das Foyer bis zum Vorhang steht als Erweiterung desselben bzw. als „Vorkirche“ mit Begrüßungs-, Zeitschriften- und Gebetstisch zur Verfügung; hier können Sie auch Opferkerzen entzünden; außerdem werden hier auch Decken gelagert. Durch die Winterkirchenregelung ist eine anderweitige Nutzung des Gemeindehauses daher nur sehr eingeschränkt und in enger Absprache mit dem Küsterteam möglich.

Das Allerheiligste bleibt während der ganzen Winterkirchenzeit im Tabernakel der Kirche, damit dort das Einzelgebet weiterhin möglich bleibt und auf die Kirche als eigentlicher Gottesdienstort verwiesen wird; es wird zu jedem Samstags-gottesdienst in den Gemeindesaal übertragen und auch bei anderen Gottesdienstformen wie Eucharistische Anbetung, Wort-Gottes-Feier, Vesper und Abendlobgottesdienst. Zumindest die Andachtskapelle der Kirche bleibt täglich von 06.30 Uhr bis 20.30 Uhr für das Einzelgebet geöffnet; dort können Sie auch Opferlichter entzünden. An den beiden Weihnachtsfeiertagen (25.12. und 26.12.) sowie an Neujahr ist wieder eine gänzliche Öffnung der Kirche geplant.

Gemäß VRK-Beschluss werden die Gottesdienste im Saal bei einer Grundtemperatur gefeiert (erfahrungsgemäß heizt sich der Saal bei gutem Gottesdienstbesuch relativ schnell auf eine akzeptable Temperatur auf). Gerade in den Zeiten, in denen die Außentemperatur (noch/wieder) geringfügig höher ist als diese Grundtemperatur im Saal, empfiehlt sich wärmere Kleidung, weil dann der Saal als eher kühl empfunden wird. Die Gottesdienste am 01.11., 11.11., vom 24.12. bis zum 31.12.2025 und am 10.01.2026 werden in der Kirche ebenfalls bei Grundtemperatur gefeiert; auch hier können dann – wie gewohnt – Heizkissen genutzt werden, die am SA 01.11. erstmalig bereitgestellt werden; beim Mitbringen einer aufgeladenen 5V-Powerbank oder auf Antrag bei Elmar Feitenhansl aber auch schon früher möglich.

Im Gemeindesaal werden wir einen Tischadventskranz, ein Weihnachtsgesteck sowie eine neugestaltete Vor- und Nachkrippe aufstellen; in der Kirche sind dann die Hauptkrippe, Weihnachtsbäume und der Herrnhuter Stern zu sehen.

In Friedrichsthal werden die Gottesdienste in der Kapelle gefeiert; die Heizung bleibt hier auf Einfrierschutz stehen. Decken liegen aus. Warme Kleidung ist hier für den Gottesdienstbesuch stets erforderlich. Falls es sich als sinnvoll erweisen sollte, ist auch hier ab dem 06.11. ein Einsatz von Heizkissen geplant (das Mitbringen einer aufgeladenen 5V-Powerbank ist dann auch hier zweckdienlich).

Für viele Kirchorte unserer Pfarrei bedeutet die Winterkirchenregelung erneut einen sehr schmerzlichen Einschnitt. Doch waren die Verantwortlichen vor Ort bestrebt, für unsere Kirchortgemeinde Winterkirchen-Lösungen zu finden, die bezüglich der Verhältnisse erträglich sind und weiterhin eine würdevolle Gottesdienstfeier vor Ort ermöglichen. Denn die Erfahrung von Glaubens-Gemeinschaft und v.a. die direkte Begegnung mit Jesus Christus, die sich gerade im Hören auf sein Wort und im Empfang der Kommunion ereignet und sich in jedem Gottesdienst und jeder bei uns praktizierten Gottesdienstform ereignen kann, unverzichtbar; denn sie stärken den persönlichen Glauben für seine Bewährung in den Herausforderungen des Alltags. Ein möglichst regelmäßiger Gottesdienstbesuch in der eigenen Gemeinde fördert des Weiteren aber auch den langfristigen Erhalt unserer Kirchortgemeinde, während „Wanderungs-bewegungen“ oder die bloße Beschränkung auf Hörfunk-, Fernseh- oder Internetgottesdienste, die (es sei denn aus Krankheits- oder Altersgründen) nicht nötig ist, dem Gemeindeleben vor Ort eher schaden; schlechte Gottesdienstbesuchszahlen können auf kurz oder lang zu einer weiteren Verschlechterung der Verhältnisse führen. Bitte unterstützen Sie, soweit es Ihnen möglich ist, daher unsere Kirchort-Gemeinde weiterhin durch regelmäßigen Gottesdienstbesuch. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Ihr                                                                            

Ortsausschuss St. Georg (© 10/2025)

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