Heizregelung Pfarrei Winter 2023/24
Liebe Gemeinde,
auch in diesem Winter beschäftigt uns wieder die Frage, wie wir unsere Kirchen und Gemeindezentren nutzen können. Wir stehen vor der Herausforderung, bei gestiegenen Energiekosten unser kirchliches Leben zu erhalten. Dies verlangt uns einiges ab. Da das Thema hoch komplex ist, können in Kürze nicht alle Problemlagen und zu bedenkenden Faktoren dargestellt werden. Trotzdem soll Ihnen eine kurze Zusammenfassung helfen, die Situation zu verstehen.
Folgende Problemlage liegt vor: Es ist derzeit noch nicht evaluierbar, mit welchen Kosten wir bezüglich Heizen und Energie im letzten Winter zu rechnen haben. Dies hat damit zu tun, dass immer noch nicht alle entsprechenden Informationen und notwendigen Daten von Seiten des Bistums bei uns vorliegen. Bezüglich der kommenden Heizperiode haben wir das Problem, dass sicher kein Zuschuss mehr vom Bistum kommen wird und wir das entsprechende Drittel nicht nur kompensieren müssen, sondern auch weiter Einsparungen erforderlich sind.
Was wir wissen: Es ist uns im letzten Winter gelungen, unseren Verbrauch deutlich zu reduzieren. Die größten Ersparnisse bezüglich Heizen lassen sich in den Kirchenräumen nachweisen. Diese Ersparnisse sind auch erforderlich, denn folgende Problematik zeigt sich auch im Vergleich mit anderen Pfarreien:
Auf Grund der Zusammensetzung unseres Immobilienbestandes und der zahlreichen Gemeindezentren wie Kirchen, sind wir besonders von der Situation betroffen. Die geografische Lage unserer Pfarrei bringt besondere klimatische Bedingungen mit sich, weshalb unsere Orte Energieintensiver sind als in anderen Pfarreien.
Finanziell gesehen können wir uns das Heizen nicht so leisten, wie in Gemeinden, die durch private Mittel oder anderes Anlagevermögen größere Spielräume haben. Wir müssen bei den jetzt folgenden Regelungen voraussichtlich auch an unsere finanziellen Rücklagen gehen, weshalb davon auszugehen ist, dass sich auch in den kommenden Jahren weitreichende Herausforderungen stellen werden, um weiter wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben.
Preise für Heizen und Energie stabilisieren sich, jedoch nur auf hohem Niveau. Zusätzlich sind wir bis Ende 2023 an geltende Verträge gebunden, die von höheren Zahlungen als derzeit marktüblich ausgehen. Dies hat mit Rahmenverträgen zu tun, die das Bistum für die Gemeinden zu einer Zeit geschlossen hat, in der diese attraktiv waren. Sowohl im Pastoralteam wie auch im PGR und Verwaltungsrat wurde die aktuelle Lage dargestellt und diskutiert.
Zielsetzung der Beschlussfassung ist: An allen Kirchorten soll, soweit irgendwie möglich, kirchliches Leben gestaltet werden können. Eine Schließung von Gemeindezentren wie im letzten Jahr soll nach Möglichkeit verhindert werden. Dafür ist eine Umsetzung der folgenden Regelungen vor Ort erforderlich. Die Kirchorte setzen dies in Eigenverantwortung um. Dabei werden Maßnahmen ergriffen, die das Einhalten der Regelungen sicherstellen…
Kirchen: In allen Kirchen werden die Heizungen wie im zurückliegenden Jahr auf die technisch niedrigste, mögliche Grundtemperatur gestellt. Mit dieser Temperaturregelung werden die Kirchen den ganzen Winter über auf gleichbleibender Temperatur zum Schutze des Gebäudes gehalten. Werktagsmessen können, wenn es der je eigene Kirchort entscheidet, in einem wärmeren Raum im Gemeindezentrum gehalten werden. Dies besprechen die Ortsausschüsse und teilen mir eine entsprechende Entscheidung mit, sollte der Werktagsgottesdienst aus dem Kirchenraum verlegt werden.
Hinweis: Die Empfehlung der Deutschen Bistümer sieht vor, die Heizungen in den Kirchen komplett ausgeschaltet zu lassen. Dies wollen wir bewusst nicht tun, sondern damit eine Mindesttemperatur garantieren. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass diese Situation von den Gläubigen angenommen wurde, auch wenn dies für manche Personen zur Herausforderung wurde. Zusätzlich stellen wir auch in diesem Jahr wieder weitere Hilfen wie Decken usw. zur Verfügung und unterstützen die Kirchenmusiker(innen) bei Bedarf in der Ausübung ihres Dienstes.
Gemeindezentren: Die Nutzung ist, wie folgt dargestellt, möglich.Veranstaltungen und Treffen werden in einem möglichst kleinen Raum gehalten. Es muss organisiert sein, dass die Heizung bei 19 Grad abgeriegelt ist. Höhere Temperaturen sind nicht möglich. Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden, können die Räumlichkeiten nicht weiter zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Flure, Toiletten, Küchen und sonstige Räume werden nicht beheizt.
Nun die Informationen aufgelistet nach Kirchorten in geografischer Sortierung:
St. Johannes d.T. | Niederreifenberg
Der Mitarbeiterraum Kita ist hauptsächlicher Versammlungsraum, die anderen beiden Gruppenräume stehen für Gruppentreffen nur bei Bedarf zusätzlich zur Verfügung. Krabbelgruppen haben die Möglichkeit, beheizt zu krabbeln im Sinne der für Krabbelgruppen geltenden Nutzungsrichtlinien. Nach Möglichkeit wird nur einer der beiden Zusatzräume genutzt. Die Kita wird in diesen Zeiten mit ihren Gruppen ausschließlich in den Räumen der Kita unterwegs sein. Der Pfarrsaal wird nur im Bedarfsfall genutzt; dabei wird er räumlich vom Gemeindezentrum abgegrenzt, um nicht alles zu beheizen.
St. Georg | Oberreifenberg
Das Gemeindezentrum wird in dringenden Pastoralen Angelegenheiten genutzt, insoweit die aktuell eingebaute Heizung noch funktionsfähig ist. Genutzt werden können die Räumlichkeiten im Pfarrhaus und bei Bedarf im Kindergarten. Für größere Zusammenkünfte steht auch das Gemeindezentrum NR für Treffen zur Verfügung, das von weiten Teilen Oberreifenbergs auch fußläufig gut erreichbar ist.
St. Karl Borromäus | Schmitten
Es gelten die Regelungen des Vorjahres. Dabei ist zu beachten, dass die Regelung 19 Grad eingehalten werden muss. Dies hat im zurückliegenden Jahr nicht immer flächendeckend funktioniert, ist aber erforderlich zum Einhalten der Sparziele. Kleine Gruppen treffen sich nach Möglichkeit im Gruppenraum im ersten OG. Je nach Belegung ist zu prüfen, inwieweit die Heizungen nach Nutzung nicht wieder komplett ausgeschaltet werden, da durch das Wiederaufheizen größere Kosten entstehen könnten.
St. Marien | Neu-Anspach
Es gelten die Regelungen des Vorjahres.
St. Michael | Wehrheim
Es gelten die Regelungen des Vorjahres. Der Pfarrsaal wird abgetrennt in Einzelräume, sodass nach Möglichkeit nur ein kleiner Raum beheizt werden muss. Nur für größere Veranstaltungen wird der Saal dafür einzeln geöffnet.
St. Georg | Pfaffenwiesbach
Das Gemeindehaus steht für dringende pastorale Treffen zur Verfügung, sofern hier gewährleistet werden kann, dass die Raumtemperatur nicht über 19 Grad steigt. Diese Treffen sollen die Ausnahme darstellen, da auf Grund der Bausubstanz (mit Fachwerk) selbst bei einer Regelmäßigen Belüftung davon auszugehen ist, dass im Gegensatz zum Leerstand Luftfeuchtigkeit bei Nutzung des Gebäudes bis zum Ende der Heizperiode festsetzt. Es handelt sich hier um Ausnahmefälle der Nutzung, um Schimmelbildung auf Grund des Fachwerkes nicht zu begünstigen. Nach Möglichkeit Treffen im Gruppenraum im ersten OG, da dieser kleiner ist.
St. Laurentius | Usingen
Es gelten die Regelungen des Vorjahres. Nach Möglichkeit nutzen kleinere Gruppen nur die Räume im ersten OG. Besonders sollte der Raum der Krabbelgruppen im ersten OG genutzt werden, da hier eine entsprechende Grundtemperatur vorliegt, die das Hochheizen so energieeffizienter macht. Die Krabbelgruppen nutzen nur das erste OG.
St. Pankratius | Wernborn
Das Gemeindehaus bleibt im Rahmen der angebotenen finanziellen Unterstützung durch die Kolpingfamilie für pastorale Aktivitäten geöffnet. Es gelten die allgemeinen Betriebsregelungen für den Winter.
St. Johannes d.T. | Kransberg
Die Scheune bleibt für Veranstaltungen geöffnet, soweit eine Beheizung mit dem Holzofen möglich ist.
St. Konrad v.P. | Grävenwiesbach
Der Pfarrsaal kann bei zwingenden pastoralen Gründen auf 19 Grad genutzt werden. In der Regel ist für Zusammenkünfte der Gruppenraum zu nutzen.